Ergebnis der MPU
Das Ergebnis einer MPU ist die Einschätzung der Fahreignung des Untersuchten: Wie groß ist das Risiko, dass der Untersuchte in Zukunft wieder auffällig wird?
Das Ergebnis wird - wenn möglich - beim Abschluß der Untersuchung mitgeteilt und danach in einem mehrseitigen Gutachten schriftlich mitgeteilt und begründet:
Positives Gutachten
Die Gutachter bewerten das Risiko erneuter Auffälligkeiten als gering und befürworten die Erteilung bzw. das Behalten der Fahrerlaubnis. Sie erhalten ein positives Gutachten.
Negatives Gutachten
Die Gutachter beurteilen das Wiederholungsrisiko als (zu) groß, die Erteilung / das Behalten der Fahrerlaubnis wird abgelehnt. Sie erhalten ein negatives Gutachten, und es werden Empfehlungen gegeben, welche Maßnahmen vor einer erneuten MPU sinnvoll sind.
Möglichst bald nach einem negativen Gutachten hilft eine Beratung, keine wertvolle Zeit zu verlieren und beim nächsten Mal ein positives Gutachten zu bekommen. Beratung bei negativem Gutachten im VPZ »»
Gutachten mit Kursempfehlung §70 FeV
Das Gutachten ist eigentlich negativ, aber der Gutachter hält Sie für fähig, mit Hilfe eines speziellen, amtlich anerkannten Kurses wieder fahrgeeignet zu werden, also nach so einem Kurs ohne erneute MPU die Faherlaubnis wieder zu bekommen bzw. zu behalten. Kurs §70 für alkoholauffällige Fahrer im VPZ »»