Die MPU
MPU steht für medizinisch-psychologische Untersuchung. Untersucht wird die Eignung zum Fahren (Fahreignung).
Anlässe für eine MPU können sein:
- eine oder mehrere Fahrten unter Alkohol, Drogen, Medikamenten
- Konsum, Erwerb, Einfuhr oder Handel mit illegalen Drogen
- zahlreiche Verstöße gegen die Verkehrsregeln
(gehäufte Verstöße, 18 oder mehr Punkte) - Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder mit hohem Aggressionspotenzial.
Ablauf und Anmeldung
Bei einer MPU-Anordnung stellt die Fahrerlaubnisbehörde der Begutachtungsstelle die zu beantwortende Frage ("Ist zu erwarten, dass Herr Maier in Zukunft unter Alkohol am Straßenverkehr teilnehmen wird ... ?") und übersendet ihr die dazu notwendigen Akten.
Der Betroffene sucht sich die Begutachtungsstelle für Fahreignung selbst aus. Diese Stellen arbeiten nach einheitlichen Regeln, unterschiedlich sind evtl. der Grad der Kundenorientierung, die Qualität der neben der Begutachtung angebotenen Beratung, die Erreichbarkeit und die Terminvergabe, der Preis, die zusätzlichen (kostenpflichtig) angebotenen Leistungen.